Führerschein - Praktische Prüfung

Märchen und Legenden

Golf Fahrschule

Es gibt wohl über nichts so viele Legenden wie über die praktische Fahrerlaubnisprüfung. "Ich habe nur einmal nicht in den Rückspiegel geschaut, da hat mich der blöde Prüfer durchfallen lassen", "eine Einmündung nicht gesehen und nicht abgebogen und schon durchgefallen", um nur einige zu nennen. Das mag den Prüflingen so vorkommen, aber es sind dann schon vorher andere Fehler gemacht worden und der fehlende Spiegelblick oder das Übersehen der Einmündung waren dann der ausschlaggebende Fehler.
Auch gibt es einen Fehlerbericht am Ende einer nicht bestandenen Prüfung, wo alle Fehler aufgelistet sind. Siehe auch unten "Bewertung der Prüfung".

Grundsätzlich gilt, daß die Prüfer auch nur Menschen sind, und es ihnen lieber ist, am Ende der Prüfung den Führerschein auszuhändigen.

Aufgabe in der Prüfung

In der praktischen Prüfung hat der Bewerber nachzuweisen, dass er über die zur sicheren Führung eines Kraftfahrzeugs, gegebenenfalls mit Anhänger, im Verkehr erforderlichen technischen Kenntnisse und über ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise verfügt sowie zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist. Der Bewerber hat ein der Anlage 7 FeV entsprechendes Prüfungsfahrzeug für die Klasse bereitzustellen, für die er seine Befähigung nachweisen will.

Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung. Dies gilt auch beim Erwerb einer Mofa-Prüfbescheinigung.

Die praktische Prüfung darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

Prüfungen eines Bewerbers für mehrere Klassen in einem Prüfungstermin werden getrennt bewertet. Mit der praktischen Prüfung für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis darf erst begonnen werden, wenn die Prüfung in der Klasse, die Voraussetzung für die Erweiterung ist, bestanden wurde.

Vor Beginn der Prüfung

Vor Beginn der Prüfungsfahrt ist dem Bewerber zu erläutern, wie Anweisungen gegeben werden. Der aaSoP gibt die Fahrtstrecke an; erklärt sich der Bewerber als ortskundig, so können ihm mit seinem Einverständnis auch Fahrtziele vorgegeben werden. Im Übrigen kann der aaSoP Hinweise zum erwarteten Fahrverhalten geben, z. B. hinsichtlich der Geschwindigkeit.

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Prüfort und Prüfstrecke

Die Prüfung findet grundsätzlich innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften statt. Der Prüfort wird durch die zuständige oberste Landesbehörde festgelegt. Die Fahrerlaubnisbehörde legt fest, an welchem Prüfort der Bewerber die Prüfung abzulegen hat.

Etwa die Hälfte der reinen Fahrzeit soll für Prüfungsstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften, möglichst auch unter Einschluss der Autobahnen oder autobahnähnlich ausgebauten Kraftfahrstraßen verwendet werden. Abweichend hiervon sind Prüfungen für die Klasse M und S überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften durchzuführen.

Prüfungsdauer und Mindestfahrzeit

Die Prüfungsdauer und die reine Fahrzeit betragen mindestens

Klasse Prüfungsdauer insgesamt
in Minuten
davon Fahrzeit
in Minuten1
A 60 25
A 40 bei Aufstieg von A2 2 25
A2 60 25
A2 40 bei Aufstieg von A12 25
A1 45 25
B 45 25
BE 45 25
C1 75 45
C1E 75 45
C 75 45
CE 75 45
D1 75 45
D1E 75 45
D 75 45
DE 70 45
AM 45 25
T 60 30

 

1 Fahrzeit ohne Grundfahraufgaben, ohne Sicherheits-/Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten, ohne Verbinden und Trennen und ohne Vor- und Nachbereitung (z. B. Bekanntgabe des Ergebnisses).
Die aufgeführte reine Fahrzeit entspricht EU-Vorgaben.
2 Nur bei Erweiterung von der Klasse A1 auf die Klasse A2 und von der Klasse A2 zur Klasse A (stufenweiser Zugang bei jeweils zweijährigem Vorbesitz und Erweiterung auf die nächsthöhere
Klasse).

sofern der Bewerber nicht schon vorher gezeigt hat, dass er den Anforderungen der Prüfung nicht gewachsen ist.

Besonders schmale Straßen ohne Verkehrsbedeutung innerhalb geschlossener Ortschaften sollen nur befahren werden, um die Geschwindigkeitsanpassung und das Raumschätzungsvermögen zu beurteilen.

Bei Prüfstrecken außerhalb geschlossener Ortschaften kann dem Bewerber aufgegeben werden, nach Wegweisern zu fahren. Dies ist auch innerhalb geschlossener Ortschaften zulässig, wenn dadurch die Richtungsangabe erleichtert wird.

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Regeln für den Prüfer

Der aaSoP soll der psychischen Belastung des Bewerbers Rechnung tragen; deshalb ist es z. B. unangebracht, dem Bewerber während der Fahrt Fehler vorzuhalten oder nach der Bedeutung von Verkehrszeichen zu fragen.

Prüfungsteile

Die Prüfung setzt sich wie folgt zusammen:

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Bewertung der Prüfung

Vorschriften sind nicht kleinlich auszulegen; auch gute Leistungen sind zu berücksichtigen.

Für die Duchführung der praktischen Prüfung sind
a) die fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt, die Grundfahraufgaben und die Prüfungsfahrt,
b) die Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten und
c) das Verbinden und Trennen von Fahrzeugen
jeweils getrennte Prüfungsteile, die jeweils getrennt voneinander bewertet werden. Bereits bestandene Prüfungsteile sind nicht zu wiederholen.

Für die Bewertung der Prüfungsfahrt sind folgende Grundsätze zu beachten:

Trotz sonst guter Leistungen ist die Prüfung als nicht bestanden zu bewerten und soll beendet werden, wenn ein erhebliches Fehlverhalten festgestellt worden ist. Dabei handelt es sich um:

Zum Nichtbestehen einer Prüfung kann außer den genannten Fehlverhalten auch die Wiederholung oder Häufung von verschiedenen Fehlern führen, wie z. B.:

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Verhalten des Fahrlehrers

Versucht der Fahrlehrer den aaSoP zu täuschen oder macht das Verhalten des Fahrlehrers die Beurteilung des Bewerbers bei der Prüfungsfahrt unmöglich, ist diese mit dem Ergebnis "nicht bestanden" zu beenden.

Vorzeitige Beendigung der Prüfungsfahrt

Die Prüfungsfahrt soll beendet werden, sobald sich herausstellt, dass der Bewerber den Anforderungen der Prüfung nicht gerecht wird.

Zusätzliche Festlegungen für die Klassen A, A1 und AM

Die Übermittlung der Anweisungen des aaSoP über Funk erfolgt durch den Fahrlehrer. Der Bewerber fährt überwiegend voraus.

Zusätzliche Festlegungen für die Klasse T

Wenn bei Prüfungsfahrten für die Klasse T Zugmaschinen verwendet werden, auf denen keine geeigneten Plätze für den aaSoP und den Fahrlehrer vorhanden sind, darf das Begleitfahrzeug, in dem sich der aaSoP befindet, nicht von einem Fahrschüler gelenkt werden. Es darf nicht mehr als ein Bewerber von dem Begleitfahrzeug aus geprüft werden.

Die Prüfungsfahrten für die Klasse T erfolgen in diesen Fällen mit Einsatz von Funkanlagen. Die Übermittlung der Anweisungen des aaSoP über Funk erfolgt durch den Fahrlehrer. Das Begleitfahrzeug fährt innerhalb der Prüfungsfahrt voraus.

Grundfahraufgaben

Bewertung der Grundfahraufgaben

Jede Aufgabe darf einmal wiederholt werden.

Die praktische Prüfung ist nicht bestanden, wenn der Bewerber

Grundfahraufgaben Klasse B

Die Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Fahrzeug der Klasse B bei geringer Geschwindigkeit selbständig handhaben kann. Sie bestehen aus Fahraufgaben, die auf verkehrsarmen Straßen oder Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen sind. Die Vorschriften der StVO sind zu beachten; so ist z.B. vor Beginn und während der Aufgaben der Verkehr ausreichend zu beobachten und beim Anfahren vom Fahrbahnrand der Blinker zu betätigen.

Bei der Grundfahraufgabe "Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung" ist der Fahrlehrer vor Beginn der jeweiligen Prüfung darüber zu informieren, dass diese Grundfahraufgabe durchgeführt wird. Sie soll möglichst in der ersten Hälfte der praktischen Prüfung stattfinden.

Aus den Aufgaben sind bei jeder Prüfung zwei auszuwählen, wobei eine Aufgabe aus den Nummern 1 bis 2 und eine weitere Aufgabe aus den Nummer 3 bis 5 durchzuführen ist. Die Auswahl trifft der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.

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Grundfahraufgabe Nr. auszuwählen
1

ja

2

ja

3

 

4

von diesen zwei Aufgaben ist eine auszuwählen

  3

1. Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt

Inhalt der Grundfahraufgabe

Nach rechts rückwärts in einem engen Bogen fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Fahrzeug parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.

Fehlerbewertung

*1) Ein Korrekturzug ist die Bewegung des Fahrzeugs entgegen der Fahrtrichtung der Aufgabe.

2. Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)

Inhalt der Grundfahraufgabe

Rückwärtsfahren in eine etwa 8 m lange Lücke (z.B. zwischen zwei hintereinander stehenden Fahrzeugen) und halten.

Fehlerbewertung
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3. Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)

Inhalt der Grundfahraufgabe

Vorwärts- oder Rückwärtsfahren in eine Lücke zwischen zwei parallel stehenden Fahrzeugen oder auf eine quer oder schräg zur Fahrtrichtung markierte Parkfläche und anschließend halten.

Fehlerbewertung

4. Umkehren

Inhalt der Grundfahraufgabe

Selbständiges Auswählen einer geeigneten Stelle und Methode zum Umkehren (z.B. Park- oder Stellplatz, Einmündung, Grundstückseinfahrt).

Fehlerbewertung

5. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

Inhalt der Grundfahraufgabe

Der Bewerber hat den Pkw durch Betätigen der Betriebsbremse mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 40 km/h zum Stillstand zu bringen.
Die Aufgabe setzt voraus, dass durch den Fahrlehrer sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor dem Beginn der Bremsung nicht erforderlich. Die Anweisung zur Durchführung der Bremsung erfolgt durch den Fahrlehrer.

Fehlerbewertung
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Grundfahraufgaben Klasse BE

Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links

Inhalt der Grundfahraufgabe

Möglichst weit rechts anhalten und die Fahrzeugkombination nach links rückwärts fahren, ohne auf den Bordstein aufzufahren oder die Fahrbahnbegrenzung zu überfahren. Die Fahrzeugkombination mit höchstens 1 m Abstand des breiteren Fahrzeugs parallel zum Bordstein oder zur Fahrbahnbegrenzung anhalten.

Fehlerbewertung

Grundfahraufgaben Klasse A, A2 und A1

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Es dürfen maximal drei Grundfahrübungen wiederholt werden.

Grundfahraufgaben dienen dem Nachweis, dass der Bewerber ein Kraftrad der Klasse A, A1 oder M selbständig handhaben kann, die Grundbegriffe der Fahrphysik kennt und sie richtig anwenden kann (Fahrzeugbeherrschung). Sie sind, wenn möglich, außerhalb des öffentlichen Verkehrs, sonst auf verkehrsarmen Straßen und Plätzen möglichst in der Ebene durchzuführen. Sind zur Durchführung der Aufgaben auf öffentlichen Straßen oder Plätzen Markierungen erforderlich, so sind dazu Leitkegel zu verwenden. Die Leitkegel müssen mindestens 15 cm hoch sein. Die Bodenplatte muss aus Sicherheitsgründen abgeschnitten sein.

 

Grundfahraufgabe Nr. auszuwählen
1 ja
2 ja
3 ja
4 ja
5  
6 von diesen zwei Aufgaben ist eine auszuwählen
7  
8  
9 von diesen drei Aufgaben ist eine auszuwählen
  6

Bei stufenweisem Zugang und jeweils zweijährigem Vorbesitz von A1 nach A2 und A2 nach A entfallen die alternativen Aufgaben. Summe der zu fahrenden Grundfahraufgaben: vier.

1. Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit (5 x 3,5 m Abstand)

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Inhalt der Grundfahraufgabe

Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (6 Leitkegel, Abstand 3,5 m, Aufbau siehe Skizze zu 2.1) mit Schrittgeschwindigkeit (ca. 5 km/h) unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse zu durchfahren.

Slalom Schrittgeschwindigkeit

Fehlerbewertung

2. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung

Inhalt der Grundfahraufgabe

Der Bewerber hat das Kraftrad unter gleichzeitiger Benutzung beider Bremsen mit höchstmöglicher Verzögerung aus einer Geschwindigkeit von ca. 50 km/h (bei Klasse M aus ca. 40 km/h) zum Stillstand zu bringen, ohne dass das Kraftrad dabei wesentlich von der Fahrlinie abweicht.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfung des Toten Winkels) vor Beginn der Bremsung nicht erforderlich.
Das Blockieren des Hinterrades wird nicht beanstandet, wenn das Kraftrad stabil gehalten wird.

Fehlerbewertung

* Gilt nicht für kombinierte Brems-Systeme, bei welchen bei Betätigung nur eines Brems-Hebels die volle Bremswirkung aller Bremsen erreicht werden kann.

3. Ausweichen ohne Abbremsen

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Inhalt der Grundfahraufgabe

Beschleunigen auf etwa 50 km/h (bei Klasse M auf etwa 40 km/h), vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren. Das Ausweichen darf frühestens 9 m vor der markierten Stelle beginnen.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.

ausweichen

Fehlerbewertung

4. Ausweichen nach Abbremsen

Inhalt der Grundfahraufgabe

Beschleunigung auf etwa 50 km/h (bei Klasse M auf etwa 40 km/h), dann rechtzeitig kurz abbremsen und nach Lösen der Bremsen mit einer Geschwindigkeit im eigenstabilen Bereich (ca. 30 km/h) vor einer markierten Stelle um etwa 1 bis 1,5 m nach links ausweichen und, ohne zu bremsen, auf die ursprüngliche Fahrlinie zurückkehren.
Das Ausweichen darf frühestens 7 m vor der markierten Stelle beginnen.
Die Aufgabe setzt voraus, dass sichergestellt ist, dass eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist; deshalb ist eine Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (Spiegelbenutzung und Überprüfen des Toten Winkels) vor Beginn des Ausweichens nicht erforderlich.

ausweichennachabbremsen

Fehlerbewertung

5. Slalom

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Inhalt der Grundfahraufgabe

Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 50 m, 5 Leitkegel, Abstand 7 m, Aufbau siehe Skizze zu 2.5) mit einer Geschwindigkeit von ca. 30 km/h zu durchfahren.

slalom

Fehlerbewertung

6. Langer Slalom

Inhalt der Grundfahraufgabe

Der Bewerber hat eine Slalomstrecke (Länge ca. 80 m, 5 Leitkegel Abstand 9 m, anschließend 2 Leitkegel Abstand 7 m, Aufbau siehe Skizze zu 2.6) mit einer Anfangsgeschwindigkeit von ca. 30 km/h mit annähernd gleichbleibender Geschwindigkeit zu durchfahren. Die Aufgabe darf nicht im 1. Gang gefahren werden.

langerslalom

Fehlerbewertung

7. Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus

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Inhalt der Grundfahraufgabe

Der Bewerber hat eine Strecke von ca. 25 mit Schrittgeschwindigkeit unter Beibehaltung des Gleichgewichts und mit richtiger Handhabung von Kupplung, Gas und Bremse geradeaus zu fahren.

Fehlerbewertung

8. Stop and Go

Inhalt der Grundfahraufgabe

Mehrfaches Anfahren und Anhalten, abgestimmtes Betätigen von Gas, Kupplung und Bremse, Füße nur zum Abstützen des Kraftrades im Stand von den Fußrasten nehmen und auf die Fahrbahn absetzen.
Dabei soll gezeigt werden, dass die Neigung des Kraftrades nach der einen oder anderen Seite bewusst erfolgt, indem zunächst zweimal der eine und dann zweimal der andere Fuß abgesetzt wird.
Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (siehe Nr. 1.1, 2. Spiegelstrich) ist nur beim ersten Anfahren erforderlich. Gangwechsel ist während der Aufgabe nicht erforderlich.

Fehlerbewertung

9. Kreisfahrt

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Inhalt der Grundfahraufgabe

Einfahren in einen Kreis mit einem Halbmesser von 4,5 m (eine Markierung des Kreises ist nicht erforderlich), mehrfaches Kreis fahren und Verlassen des Kreises. Die Kreisfahrt kann wahlweise in die eine oder die andere Richtung verlangt werden; auf öffentlichen Straßen jedoch nur nach links. Die Geschwindigkeit ist so zu wählen, dass Schräglage entsteht. Die Beobachtung des rückwärtigen Verkehrs (siehe Nr. 1.1, 2. Spiegelstrich) ist nur vor dem Einfahren in den Kreis erforderlich.

Fehlerbewertung
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Grundfahraufgaben Klasse AM


Grundfahraufgabe Nr. auszuwählen
2 ja
3

 

4

von diesen zwei Aufgaben ist eine auszuwählen

5 ja
7

 

8

 

9

von diesen drei Aufgaben ist eine auszuwählen

  4